So funktioniert’s
- Arzneimittel suchen nach Handelsname, Wirkstoff oder GTIN. Angezeigt werden Präparate der Spezialitätenliste (SL), deren Limitatio eine vorgängige Kostengutsprache verlangt.
- Indikation wählen. Gibt es für eine Indikation mehrere SL-Positionen mit eigenem Indikationscode (z. B. Infusion und subkutane Injektion), wird zusätzlich die Darreichungsform abgefragt. Die Packung ist optional.
- Formular ausfüllen: Personalien, Versicherer, zutreffende Kriterien der Limitatio mit Messwerten und Angaben zur Ärztin bzw. zum Arzt.
- PDF erstellen und wie gewohnt an den vertrauensärztlichen Dienst des Versicherers übermitteln. Der Originaltext der Limitatio wird als Anhang mitgegeben.
Woher die Kriterien stammen
Grundlage ist der monatliche Abzug der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit (). Jede Limitation wird automatisch in eine Checkliste zerlegt (Regel-Checkliste). Für ausgewählte Präparate liegt eine mit KI-Unterstützung strukturierte Fassung vor (KI-strukturiert), die fachlich geprüft wird. Ändert sich der Text einer Limitation, fällt die strukturierte Fassung automatisch auf die Regel-Checkliste zurück, bis sie erneut geprüft ist.
Rechtliche Hinweise
- Testphase. Der KOGU Generator befindet sich in einer Beta-Phase. Funktionen und Inhalte können sich ändern; Fehler sind möglich.
- Keine Gewähr. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Massgebend ist ausschliesslich die vom BAG publizierte Spezialitätenliste (www.spezialitaetenliste.ch).
- Formularhilfe, keine medizinische Empfehlung. Das Tool gibt keine Diagnose- oder Therapieempfehlungen und ersetzt keine ärztliche Beurteilung. Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit eines Gesuchs liegt bei der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt.
- Kein Anspruch auf Kostenübernahme. Über eine Kostengutsprache entscheidet allein der Krankenversicherer nach Prüfung durch den vertrauensärztlichen Dienst.
- Haftung. Jede Haftung für Schäden aus der Nutzung des Tools ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Unabhängigkeit. Das Projekt wird privat betrieben. Es ist kein Angebot eines Krankenversicherers, eines Pharmaunternehmens oder einer Behörde.